Was beinhaltet eine «umfassende Vorsorge»?
Wichtig ist, zu Lebzeiten Folgendes zu regeln und schriftlich festzuhalten:
Vorsorgeauftrag
Mit einem Vorsorgeauftrag den jeder, der volljährig und urteilsfähig ist, erstellen kann, wird vom Ersteller eine Vertretung gänzlich oder eingeschränkt bezeichnet. Die im Auftrag bezeichnete Institution (oder Person) vertritt die urteils- und handlungsunfähige Person gemäss den im Vorsorgeauftrag festgelegten Aufgaben und Kompetenzen.
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung legt der Verfasser fest, welche medizinischen Massnahmen (Behandlungen) im Fall der Urteilsunfähigkeit getroffen werden sollen. Eine Patientenverfügung ist schriftlich zu erstellen. Es ist wichtig, dass die Ärzte oder die Angehörigen über das Vorhandensein einer solchen Verfügung informiert sind.
Bestattungsanordnung
Wenn eine Weisung über die gewünschte Bestattung fehlt, so führt das oft in Unkenntnis der Wünsche zu unangenehmen Fragen bei den Angehörigen und zu Problemen mit den Ämtern, da diese dann die Entscheidung für Sie treffen müssen. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Bestattungswünsche schriftlich und sofort abrufbar zu hinterlegen. Gewisse Vorkehrungen müssen innert kurzer Zeit nach dem Tod getroffen werden. Ebenso müssen gegenüber den Behörden Fragen beantwortet werden. Eine Bestattungsanordnung muss ebenso unmittelbar nach dem Tod greifbar sein.
Testament
Mit dem Verfassen Ihres Testaments können Sie – im Rahmen des gesetzlich erlaubten – Ihr Erbe verteilen. Entscheidend ist, dass das Testament rechtlich einwandfrei abgefasst und absolut sicher aufgehoben ist. Es muss auch Gewähr geboten werden, dass das Testament unmittelbar nach dem Tod an das für die Eröffnung zuständige Amt eingereicht wird.
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